Dr. Kirchhoff - Kompetenz für Patienten
Unsere im Jahr 1948 gegründete Rechtsanwaltskanzlei vertritt deutschlandweit - ausschließlich
– Patientinnen und Patienten, die Opfer von fehlerhaften kosmetischen Behandlungen
geworden sind.
Die Vertretung dieser Fälle erfordert eine genaue Einschätzung der speziellen rechtlichen
und medizinischen Thematiken. Besonders die Thematik „Aufklärung über Risiken“ spielt
bei schönheitschirurgischen Eingriffen, die in der Regel medizinisch nicht zwingend
indiziert sind, eine große Rolle und bedarf einer spezialisierten Beurteilung, zumal
nicht selten nachhaltige Entstellungen die Folge von Kunstfehlern bei kosmetischen
Eingriffen sind.
Über die zur Bearbeitung solcher Fälle erforderliche Expertise verfügt unsere Kanzlei
aufgrund der jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes bei der
Vertretung kunstfehlergeschädigter Patienten im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungsverfahren sowie zahlreichen zivilgerichtlichen Prozessen.
Gerne sind wir bereit, auch Ihren Fall aufzuarbeiten und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten
aufzuzeigen.
Ihre Patientenanwälte Dr. Kirchhoff und das gesamte Team.